Arbeitsrecht für Unternehmen
Mancher Rechtsstreit eines Arbeitgebers gegen einen Arbeitnehmer geht verloren, nicht etwa weil Arbeitsrichter nach weit verbreiteter Ansicht Arbeitgebern und Unternehmern gegenüber eine ablehnende Haltung einnehmen, sondern weil Arbeitgeber in Fragen der Personalführung und des Arbeitsrechts nicht immer die aus arbeitsrichterlicher Sicht gebotene Sorgfalt walten lassen. Viele Verfahren gehen für Arbeitgeber verloren, da es an einer guten Dokumentation fehlt.
Der Mangel an einer guten Dokumentation steht meistens im Zusammenhang mit einem zweiten Phänomen, das vor allem bei mittelständischen oder kleineren Unternehmen zu beobachten ist. Der Unternehmer, aber auch mancher GmbH-Geschäftsführer betrachtet Personalangelegenheiten als Machtthema, das über Durchsetzungsvermögen gelöst wird.
Derartiges Verhalten ist manchmal auch gegenüber Betriebsräten zu beobachten.
In vielen Fällen gelingt es den Entscheidungsträgern im Unternehmen über bewährte und erprobte Wege zum Ziel zu gelangen. Allerdings gibt es auch immer wieder Situationen, in denen der bislang beschrittene Weg nicht zum Ziel führt.
In diesen Fällen hat sich das später anwaltlich aufzuarbeitende Geschehen bereits ereignet und verselbständigt. In vielen Fällen entwickelt das Geschehen dann zusätzlich eine Eigendynamik. Für den bearbeitenden Anwalt bedeutet dies, mit einem bereits feststehenden Sachverhalt zu arbeiten. Der Anwalt hat keine Chance durch Maßnahmen im Vorfeld der Auseinandersetzung Vorteile für seinen Auftraggeber zu erzielen.
Lassen Sie sich daher frühzeitig beraten. Eine Vorfeldberatung kann teure Prozesse vermeiden helfen. Die frühe Einschaltung eines Anwalts verschafft für einen späteren Prozess wertvolle Vorteile.
Das Tätigkeitsspektrum für einen Anwalt in der Beratung ist äußerst vielfältig:
- Verträge mit Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern und Gesellschaftsorganen
- Zusatzvereinbarungen zu Arbeits- und Anstellungsverträgen
- Arbeitsrecht für die Personalarbeit
- Rechtssichere Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Schriftsätze im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren
- Schriftsätze im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
Rufen Sie uns gerne an • Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr • Tel: 040 8080 747-29

