Arbeitsrecht für Betriebsräte
Das Betriebsverfassungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das nicht einfach zu bearbeiten ist. Daher sollte sich der Betriebsrat umfassend anwaltlich beraten lassen. Von einem Betriebsrat zu verlangen, dass er alleine mit den Instrumenten des Betriebsverfassungsgesetzes arbeitet, ist utopisch. Dies gelingt meistens nur erfahrenen und durch viele Seminare geschulten Betriebsräten. Daher ist eine umfassende arbeitsrechtliche Beratung unerlässlich, um Nachteile für die Betriebsgemeinschaft und den Betriebsrat zu vermeiden.
Das Tätigkeitsspektrum für einen Anwalt im Betriebsverfassungsrecht ist immens:
- Freiwillige oder erzwingbare Betriebsvereinbarungen sind zu gestalten und deren konkrete Umsetzung ist zu prüfen.
- Informations- oder Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates müssen geprüft und gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
- Bei Betriebsänderungen hat der Arbeitgeber gemäß §§ 111 f BetrVG zu versuchen, mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich zu schließen. Hierbei ist anwaltliche Beratung unerlässlich.
- Während der Gegenstand des Interessenausgleichs die unternehmerische Maßnahme ist, also die Betriebsänderung sowie der Kreis oder die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer und die Art, in der sie betroffen sind, befasst sich der Sozialplan mit den Auswirkungen der Betriebsänderung auf die Mitarbeiter. Auch hier ist eine anwaltliche Beratung unerlässlich.
Einen Termin bekommt sehr schnell innerhalb von 48 Stunden.
Ich kann Herrn Hecht jeden empfehlen der eine Rechtaberatung benötigt.
Ich bin voll und ganz zufrieden und kann ihn nur jeden weiter empfehlen.
Einfach Top!!
Ich suchte Herrn Hecht auf, um einen Aufhebungsvertrag, der mir von meinem Arbeitgeber vorgelegt wurde, prüfen zu lassen. Meinem Wusch gemäß bekam ich sehr kurzfristig einen Termin.
Herr Hecht hat mich zu dem Aufhebungsvertrag sehr kompetent und umfassend beraten. In einer sehr angenehmen Gesprächsatmosphäre wurden meine Fragen vollständig und ausführlich beantwortet. Herr Hecht hat sich viel Zeit genommen und mir die Vor- und Nachteile weiterer Schritte genau erläutert. Sehr angenehm fand ich, dass die Themen ganz objektiv behandelt wurden und ich mich zu keiner Zeit zur Inanspruchnahme weiterer Leistungen über das Beratungsgespräch hinaus gedrängt fühlte.
Die Beretung durch Herrn Hecht hat mir entschieden weitergeholfen. Ich kann Herrn Hecht uneingeschränkt weiterempfehlen.
Herr Hecht hat ein sehr sicheres, solides und adäquates auftreten, was mir persönlich sicherheit gab und half auch die Lage besser zu verstehen.
Hr. Hecht war in der Beratung sehr einfühlsam und hat sich zunächst ersteinmal detaliert die Sachlage schildern lassen. Danach schaute er sorfältig meine mitgebrachten Unterlagen durch und erklärte mir alles bis ins kleinste detail.
Dabei vernachlässigte er auch nicht, die Juristische Sprache für mich als unerfahrenen perfekt zu übersetzen und zeigte mir gleich noch einige Wege um das Problem zu lösen.
Mir wurde ebenfalls angeboten, dass wenn ich weitere Fragen habe, ich gerne anrufen könne.
Ich werde, sofern sich mein Problem nicht aussergerichtlich lösen lässt Herrn Hecht wieder aufsuchen und kann ihn auch nur empfehlen.
Hamburg
![]() | Persönlicher Termin in 48 Stunden |
![]() | Persönliche Beratung vom Fachanwalt |
![]() | Effiziente Lösungen |
Gerne beantworten wir Ihre Fragen oder rufen Sie zurück.
Rufen Sie uns gerne an • Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr • Tel: 040 8080 747-29


